Preise

Der Unterricht finden an 4 Terminen im Monat statt. D.h. der Monatsbeitrag bezieht sich auf 4 Termine im Monat.

Einzelunterricht:
30 Minuten wöchentlich: 55,00 € pro Monat
45 Minuten wöchentlich: 85,00 € pro Monat
60 Minuten wöchentlich: 110,00 € pro Monat

Bandunterricht
60 Minuten alle zwei Wochen: 40 € pro Monat/Schüler (2 bis 5 Schüler)


Wir bieten eine kostenlose Unterrichtseinheit (30 Minuten) oder alternativ einen kostenpflichtigen Probemonat an. Der Probemonat beinhaltet 4 Unterrichtseinheiten (30 oder 45 Minuten) in Folge zum normalen monatlichen Gebührentarif ohne jede weitere Verpflichtung.

§1
Der Unterricht findet einmal pro Woche in unseren Räumen in Atelier Jutka, Kunstschule Bedburg (www.atelier-jutka.de), obere Etage der Karlstraße 93, 50181 Bedburg statt. Das Bandtraining findet 14-tägig statt.

§2
Während der Schulferien gemäß Ferienkalender Nordrhein-Westfalen und an gesetzlichen und ortsüblichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, ohne dass dies Einfluss auf die vereinbarten Unterrichtsgebühren hat.. Fällt der Unterricht von Seiten des Dozenten aus, so wird er von einer Vertretung gehalten oder Ihnen wird ein Ersatztermin angeboten. Nimmt der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht der Dozent zu vertreten hat, nicht am Unterricht teil, so besteht kein Anspruch auf Ersatz der ausgefallenen Unterrichtseinheit. Die Unterrichtsgebühren bleiben hiervon unberührt. Der Vertrag ist nur in Absprache mit der Musikschule auf eine andere Person übertragbar. Die Musikschule behält sich vor, aus organisatorischen Gründen den vereinbarten Unterrichtstag oder den Zeitpunkt des Unterrichtsbeginns in Abstimmung mit dem Schüler zu ändern.

§3
Der abgeschlossene Unterrichtvertrag ist ab Wirkung vierteljährliche (3 monatige Kündigungsfrist)kündbar.

§4
Die Schule haftet nicht für Kleidung, Wertsachen und andere mitgebrachte Gegenstände.

§5
Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird. Die Gebühr gemäß aktueller Preisliste ist jeweils im Voraus zum 3. eines Monats fällig auf folgender Konto: N. Jutka, K.N. 1143069444 BLZ 37050299 zu überweißen. Alternativ kann der Betrag auch in bar bezahlt werden. §6 Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Parteien ist Bedburg

§6
Vertragsänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Parteien ist Bedburg

Sie Können die Unterrichtsvereinbarung auch vorab als PDF ansehen und ggf. ausdrucken.

>>>Download Unterrichtsvereinbarung [201 KB]

(C) 2013 MehrWert Media